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Naturschutz

Mitnahme von Hunden in Wald und Flur

By 1. Januar 2012Mai 15th, 2022No Comments

Wer hat sie noch nicht kennen gelernt? – Die uneinsichtigen Hundehalter.

Reden ist da zwecklos. Besser die unten stehende PDF-Datei ausdrucken und den Zettel ohne Kommentar den Betreffenden in die Hand drücken.

Mitnahme von Hunden in Wald und Flur

Hunde sind in der Regel Hausgenossen des Menschen und benötigen für eine artgerechte Lebensweise regelmäßig Auslauf.

Der Gesetzgeber hat aber zum Schutz anderer Rechtsgüter eindeutige Schranken gesetzt.

Grundsätze:

  • Die freie Landschaft (Flur) darf nur auf Wegen und Wegrändern betreten werden (§ 39 Landesnaturschutzgesetz).
  • Gleiches gilt für den Wald, wenn ein Hund mitgeführt wird, mit dem Unterschied, dass dieser stets auf Wegen angeleint sein muss (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz).
  • In Naturschutzgebieten und anderen geschützten flächen regeln besondere Verordnungen das Betretungsrecht.
  • Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen oder reißen, gelten als gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 3 Nr. 5 Gefahrhundegesetz). Unkontrolliert ist das Verhalten, wenn der Hundehalter oder Hundeführer den Hund am Hetzen nicht zu hindern vermag. Folgen der Einstufung als „gefährlicher Hund“ sind zum Beispiel: Erlaubnispflicht zum Halten eines derartigen Hundes durch die Behörde, leinen- und Maulkorbzwang außerhalb befriedeten Besitztums und besondere Kennzeichnung mit leuchtend hellblauen Halsband.
  • Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der sie führenden Person sichtbar Wild verfolgen oder reißen, dürfen von den Jagdausübungsberechtigten oder anderen beauftragten Jagdscheininhabern getötet werden (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 Landesjagdgesetz)
  • Das Halten und Führen eines Hundes bedaf gerade in der Setz- und Brutzeit der Wildtiere – aber auch in Notzeiten (z. B. Winter) – besonderer Rücksichtnahme (§ 19a Bundesjagdgesetz, § 34 Landesnaturschutzgesetz).

Verstöße gegen alle o. g. §§ stellen Ordnungswidrigkeiten dar!Mitnahme von Hunden in Wald und Flur

Mitnahme von Hunden

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