Für alle Hegeringe gilt:
- Ein Hegering umfasst einen oder mehrere Jagdbezirke.
- Die Hegeringe haben keine eigene Rechtspersönlichkeit.
- Hegeringe sind unselbständige Untergliederungen der Kreisjägerschaft.
- Eine Vereinsmitgliedschaft besteht nur in der KJS und im LJV.
- Zu den Hegeringen gehören die Mitglieder der Kreisjägerschaft, die entweder ihre Hauptwohnung oder ihren Jagdbezirk oder ihre Jagderlaubnis in dem Bezirk des Hegeringes haben.
Mitgliedschaft
Die Kreisjägerschaft Rendsburg-Ost e. V. ist Mitglied im Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V.
Adresse
Kreisjägerschaft Rendsburg-Ost
Dorfstraße 3
24254 Rumohr
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