Entsprechend ihrer Eignung werden unsere Jagdhunde für die verschiedenen Arbeiten ausgebildet und eingesetzt. Wir unterscheiden hierbei Nachsuchenhunde, Stöberhunde, Vorstehhunde und Bauhunde.
Voraussetzung für den Einsatz des Jagdhundes ist nach § 27 Landesjagdgesetz die bestandene Brauchbarkeitsprüfung. Die Vorbereitung auf die Brauchbarkeitsprüfung erfordert eine konsequente Ausbildung, die bereits im Junghundealter mit dem Grundgehorsam beginnt.
Dem Alter entsprechend wird der Jagdhund an seine später zu leistenden Arbeiten herangeführt. Mit ca. einem Jahr werden die Hunde auf die ersten Anlagenprüfungen geführt.Hier werden Nasenleistung, Zusammenarbeit mit dem Führer und Arbeitsfreude geprüft. Im Anschluss daran beginnt dann die spezialisierte Ausbildung für die zukünftigen Aufgabengebiete in denen der Hund eingesetzt werden soll.
Die jagdliche Brauchbarkeitprüfung unterteilt sich in 4 Gruppen.
- BP INachsuche auf Niederwild außer Rehwild
- BPII Nachsuche auf Schalenwild 400m bzw.800m
- BPIII Stöberprüfung
- BPIV Bauprüfung
Zur Vorbereitung auf die Brauchbarkeitsprüfungen bietet die Kreisjägerschaft entsprechende Hundeführerlehrgänge an, in denen wir den Hundeführer bei der Ausbildung seines Jagdhundes unterstützen. Hier können sich zudem die Hundeführer untereinander vernetzen und Erfahrungen austauschen.
Für Fragen rund um das Hundewesen in der Kreisjägerschaft und bei Interesse an Lehrgängen und gemeinsamen Hundetraining steht unser Hundeobmann Klaus Dettmann gern zur Verfügung.